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Landesmuseum: Ein Top-Erweiterungsbau beim Globus-Provisorium

 

Darf an das Landesmuseum ein Erweiterungsbau angeklotzt und damit dieses bedeutende Baudenkmal und der nicht minder wichtige und ebenfalls geschützte Park schwer geschädigt werden? Oder raffen sich die Zürcher auf und verlangen für eine solche Architekturaufgabe einen selbständigen Neubau und den Verzicht auf die ewigen An-, Um- und Unterbauten bei jedem repräsentativen Bau? Warum nicht ein Top-Erweiterungsbau anstelle des sogenannten Globus-Provisoriums an der Bahnhofbrücke, um dessen Ersatz sich ohnehin schon Stimmen aus dem Gemeinderat bemühen? Ein weiteres Areal, nämlich der Car-Parkplatz am Sihlquai, verlangt ebenfalls eine neue, städtebaulich überzeugende Überbauung. Zürich hätte hier in seinem Zentrum die Gelegenheit eine "Museumsmeile" zu verwirklichen: zwei hervorragende Neubauten und dazwischen das in seiner Wirkung ungeschmälerte Landesmuseum im Park.

Dieses historische Bild zeigt, dass Landesmuseum, Alleen und Park ursprünglich eine sehr wirkungsvolle Einheit bildeten. Das "Schloss" mit Park hat unterdessen schon manche Einbusse hinnehmen müssen (vgl. folgendes Bild)

Diejenigen, die trotz katastrophalen Ergebnissen eines Architektur-Ideenwettbewerbs stur ihre Linie weiterverfolgt und eine zweite Wettbewerbsrunde für einen Erweiterung des jetzigen Gebäudes eingeläutet haben, dürfen nicht erstaunt sein, dass sich jetzt breiterer Widerstand formiert. Schweizer und Zürcher Heimatschutz haben schon 1999 vor einem planerischen Fiasko gewarnt. Die Wettbewerbsresultate, die bald bekannt gegeben werden sollen, können nur ein weiterer Schritt zu diesem Fiasko hin sein. Der Wettbewerbs-Planungsperimeter reicht bis an die Ufer von Limmat (vgl. Bild auf Startseite) und Sihl und umfasst das ganze Areal vor dem Haupteingang und eine breite Zone auf der Hinterseite des Gebäudekomplexes. Es ist offensichtlich, dass mit einem Erweiterungsbau auf diesem Areal der historistische Bau des Landesmuseum – ein Denkmal von nationaler Bedeutung – seinen Wert weitgehend verlieren und der Park empfindlich beeinträchtigt würde. Es ist vorauszusehen, dass die Verantwortlichen diese Tatsache bald mit einem Loblied auf die Qualitäten des von einer internationalen Jury prämierten Projekts zu vernebeln suchen werden.       

Es ist unverständlich, dass man das Areal vor dem Haupteingang als Ort für einen Erweiterungsbau freigeben will. Der "Hesse-Würfel" und die "Swissairtreppe" zeigen gegenwärtig, dass ausser dem Platz für die Erweiterung ja auch wiederum Platz für Werbung, Anlieferung, etc. benötigt wird.
Der Verlust einer richtigen Allee, die zu nah gerückte Bahnhofhalle, die Erhöhung der Museumsstrasse und viele andere lieblose Eingriffe in der unmittelbaren Umgebung haben die Wirkung des Landesmuseums beeinträchtigt. Einiges ist wieder gut zu machen!
Text und  Fotos: archaeoforum, SW-Bild: aus Festschrift zur Eröffnung des Landesmuseums.


Was am Erneuerungsprojekt für den Rechberggarten nicht befriedigt

Das Verwaltungsgericht hat aufgrund einer Beschwerde der Schweizerischen Gesellschaft für Gartenkultur (SGGK) die im Feburuar 2000 erteilte Baubewilligung für die Erneuerung des Rechberggartens aufgehoben. Das Erneuerungsprojekt für den historischen Garten des Palais Rechberg, Hirschengraben 40, 8001 Zürich, wurde sowohl von vielen Leuten im Quartier als auch von der Schweizerischen Gesellschaft für Gartenkultur (SGGK) abgelehnt. Es sah tiefgreifende, unnötige Änderungen, wie Geländeabtragungen, eine optische und flächenmässige Einengung des Gartens mit einer hohen Holzwand sowie das Fällen mehrerer Bäume vor.  

Der Horizont würde waagrecht abgeschnitten, vom alten Bodmerhaus wäre nicht mehr viel zu sehen

Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Bewilligung nicht ohne Gutachten der Kantonalen Denkmalpflegekommission hätte erteilt werden dürfen. Das Gutachten dieser Kommission müsste "insbesondere Ziel, Zweck und Umfang des Schutzes konkretisieren, allenfalls näher differenzieren und gewichten. Es soll die Auswirkungen der geplanten Veränderungen auf die betroffenen Teilbereiche und die Gesamtheit des Schutzobjektes darlegen".

Dieser Entscheid des Verwaltungsgerichts ist somit auch eine Mahnung an die Behörden, nicht nur bei Projekten von Privaten, sondern auch bei eigenen Vorhaben den notwenigen Schutzumfang sorgfältig festzulegen. So wird vom Verwaltungsgericht auch ausgeführt, dass die Baudirektion "in erster Linie zu beurteilen habe, welche Veränderungen am Schutzobjekt notwendig bzw. aufgrund einer Interessenabwägung möglich sind, und erst in zweiter Linie, ob die dergestalt als zulässig befundenen Neuerungen gestalterisch zu überzeugen vermögen".

 

Pressemitteilung SGGK,  Bild: archeoforum